Gleich zu Beginn meines Tests habe ich natürlich überprüft, wie man mit dem Segway in den öffentlichen Verkehrsmitteln zurecht kommt. Da das Verkehrskonzept mit dem Segway natürlich nur perfekt ist, wenn man die U-Bahn und Schnellbahn mit einbezieht habe ich auch offiziell bei der ÖBB und auch bei den Wiener Linien angefragt ob man den Segway mitnehmen darf.

Leider kam ein paar Tage vor Testende von BEIDEN Unternehmen die Aussage daß der Segway in den Fahrzeugen NICHT befördert werden kann!!

Die Stellungnahmen dazu weiter unten!
Einen Praxistest gibt es trotzdem für alle von mir benutzten Fahrzeuge, da dieser schon vorher entstanden ist.

Die Symbole beziehen sich auch nicht auf die rechtliche Sachlage sondern ausschließlich auf die technische Machbarkeit !!

  Schnellbahn U-Bahn Strassenbanhn Autobus
 
 
Fraglich weil es auf die Art des Zuges ankommt
kein Problem
Im Ulf ja aber alle anderen NEIN
kein Problem

 

Stellungnahme ÖBB

Am 03.08.2007 habe ich erfahren dass die ÖBB die Beförderung des Segway in ALLEN Zügen der ÖBB untersagt.

Was sich zuerst wie ein Scherz anhört, ist bereits schriftlich von der ÖBB bestätigt und Realität!!

Ich habe auch mit einem Rechtsvertreter der ÖBB gesprochen und darauf hingewiesen dass elektrische Rollstühle in der ÖBB nicht nur befördert werden. sondern dass es dafür an manchen Bahnhöfen sogar spezielle Rampen gibt!

Der Mitarbeiter hat daraufhin gemeint, dass man sehr wohl einen Unterschied machen muß zwischen einem Fun-Fahrzeug wie dem Segway und einem Fahrzeug wo ein Behinderter draufsitzt.
Moralisch gebe ich ihm ja sogar Recht, aber beförderungstechnisch muss ich darüber schmunzeln, denn der Segway ist gleich groß und sogar etwas leichter als ein elektrischer Rollstuhl und außerdem kann ihn sein Fahrer OHNE fremde Hilfe SELBST einladen!!

Dieser Argumentation wollte der Herr von der ÖBB dann nicht mehr folgen. Als ich ihn frage ob es eigentlich eine Chance gibt diese Geschichte auch persönlich zu besprechen meint er da müsse ich schon mit einem Rechtsanwalt kommen und wimmelt mich nicht unfreundlich aber bestimmt ab.

Der Kunde ist bei der ÖBB offensichtlich nur König, wenn er auf einem Rollstuhl kommt und bloß nicht auf einem Segway :-)
Mir kommt ein Spruch in den Sinn: "Was der Bauer nicht kennt ......"
Doch auch der Spruch paßt nicht, denn die ÖBB hat angeblich selbst einige Segways in Verwendung und ich verwette meinen alten Klobesen, daß diese auch mal mit dem Zug fahren dürfen!!

Da wiehert der Amtsschimmel ganz gewaltig!!!

Stellungnahme Wiener Linien (Rechtsabteilung)

Die Wiener Verkehrsbetriebe reagierten auf meine Anfrage betreffend beförderung des Segway sehr offen!

Leider bekam ich auch von den Wiener Linien am 07.08.2007 eine schriftliche Absage. Nicht wie erwartet nur für den Autobus und die Strassenbahn sondern auch für die U-Bahn!!!

Damit hatte ich absolut nicht gerechnet, denn auch dort werden elektrische Rollstühle mitgenommen!

Argumentation dort ist das große Gewicht des Segway, denn damit geht er nicht als Gepäckstück durch. Auch für ein Fahrrad, meinte man bei der Rechtsabteilung, wäre der Segway zu schwer!

Letztendlich wurde ich bei den Wiener Linien sachlich und freundlich informiert und man zeigte dort zumindets Verständnis für mein Problem!

Aus der Traum vom emissionsfreien Stadtverkehr .....

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